AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
Die Mitter Kran GmbH – im Folgenden kurz Auftragnehmer (AN) genannt – erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich auf Basis der Allgemeinen Transportbedingungen für das Lastfuhrwerkgewerbe (ATL) und für CMR und darüberhinaus auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten durch die Auftragserteilung als vom Auftraggeber (AG) anerkannt und sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Abweichende Bedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der AN hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung der Dienstleistung zustande. Die in den Angeboten enthaltenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Abgaben und eventueller Straßenmautgebühren.
2. Dienstleistungen
2.1 Leistungsumfang
Der AN bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Transporte
- Sondertransporte & Begleitungen
- Krane & Hebebühnen (Vermietung bzw. Verleih mit oder ohne Kranfahrer oder Kranführer)
Die Einzelheiten der jeweiligen Dienstleistung werden individuell vertraglich vereinbart. Der AN ist berechtigt, die Leistung durch Dritte ausführen zu lassen.
2.2 Mitwirkungspflichten des AG
Der AG ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den AN zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung geeigneter Zufahrtswege
- Bereitstellung von Stellflächen für Kranarbeiten und Transporte
- Klärung etwaiger behördlicher Genehmigungen
- Sicherstellung der Tragfähigkeit des Untergrunds bei Kranarbeiten
Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der AN den Vertrag stornieren oder Mehrkosten in Rechnung stellen.
3. Preise, Zahlung und Stornierung
3.1 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die jeweils aktuellen Preislisten des AN. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.
3.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz verrechnet. Alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des AG.
3.3 Stornierung von Aufträgen
Storniert der AG einen bereits beauftragten Einsatz weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn, behält sich der AN vor, bis zu 50 % der vereinbarten Auftragssumme als Stornogebühr zu berechnen.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Haftungsbeschränkung
Der AN haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
4.2 Haftungsausschluss für Arbeitsumgebung
Der AG ist für die Sicherheit des Einsatzortes verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit des Untergrunds bei Kranarbeiten. Der AN haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete Bodenverhältnisse oder fehlende Genehmigungen entstehen.
4.3 Gewährleistung
Etwaige Mängel oder Reklamationen aller Art werden grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn sie während der Zustellung (Gefahrenübergang) gegenüber unserem Fahrer festgestellt und von diesem schriftlich als mitgeteilt bestätigt werden. Später erst festgestellte Mängel an erbrachten Dienstleistungen sind binnen 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen und müssen nachvollziehbar begründet sein, warum sie nicht schon bei Gefahrenübergang ersichtlich waren. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Steyr, sofern kein zwingender Verbrauchergerichtsstand entgegensteht.
5.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.